Zur Herstellung von Wasserstoffpipelines werden aus Kostengründen meist niedriglegierte Stähle verwendet. Entsprechende Regelwerke, mit denen Pipelines für den Transport wasserstoffhaltiger Gase ausgelegt und qualifiziert werden können, sind zum Beispiel die ASME1 B31.12 und das DVGW2-Merkblatt G 464. Darin sind jeweils bruchmechanische Ansätze zur Bewertung des Risswachstums eines postulierten Anfangsdefekts durch Druckschwankungen in der Pipeline verankert, die im Allgemeinen sichere, jedoch auch sehr konservative Lebensdauervorhersagen garantieren. Die Entnahme der vorgeschriebenen Probengeometrien für Werkstoffprüfungen in Druckwasserstoff gestaltet sich bei kleinen Wandstärken allerdings schwierig. Zwar können dann konservative Ersatzwerte ermittelt und verwendet werden, jedoch bleiben somit entsprechende Reserven der Werkstoffe unangetastet.